Endspurt für den Rechtsanspruch ab 2026 – Dringlicher Berichtsantrag zum Ganztag an Grundschulen

Nach Aussage des Kultusministers fehlten im vergangenen Schuljahr 2023/2024 an Hessens Schulen noch rund 33.000 Plätze, um den ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter zu erfüllen. Gleichzeitig kündigte er im Mai an, dass zum Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich bis zu ca. 11.000 weitere Plätze geschaffen werden könnten. „Davon war aber bei der Pressekonferenz und seiner Regierungserklärung zum Schuljahresbeginn keine Rede mehr“, stellt Julia Herz, Sprecherin für Grundschulen der GRÜNEN Landtagsfraktion fest. „Anstatt Klarheit darüber zu schaffen, wo noch welche Lücken bestehen und wie diese bis zum Schuljahr 2026/2027 geschlossen werden sollen, hat sich Kultusminister Armin Schwarz letzte Woche in seiner Regierungserklärung hingegen erneut mit viel Pathos über Randthemen ausgelassen, die mit den tatsächlichen Herausforderungen an unseren Schulen nichts zu tun haben: es liegt aber nicht am Genderstern, der Cannabislegalisierung oder den Bundesjugendspielen, dass viele Grundschüler*innen in Hessen noch keinen Ganztagsplatz haben“, kritisiert Herz.

Da der Minister aus eigenem Antrieb nicht über die zentralen Herausforderungen wie den Ganztagsausbau sprechen wolle, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Dringlichen Berichtsantrag zum Umsetzungsstand des Rechtsanspruchs an Grundschulen für die kommende Sitzung des Kultuspolitischen Ausschusses eingereicht. Herz: „Wir wollen unter anderem wissen, wie viele der von Herrn Schwarz noch im Mai angekündigten 11.000 Ganztagsplätze in diesem Schuljahr tatsächlich hinzugekommen sind, wie groß die Lücken bis 2026 bzw. 2029 noch sind und welche konkreten Pläne die Landesregierung hat, um diese Lücken rechtzeitig zu schließen. Nicht zuletzt wollen wir auch wissen, wie es um die Umsetzung des Rechtsanspruchs an Förderschulen und in der inklusiven Beschulung steht. Denn der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulalter und muss auch für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sichergestellt werden.“

Unser Dringlicher Berichtsantrag findet sich auch hier: https://t.ly/I7sxs

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